Liebe*r Patient*in, in den letzten Wochen und Monaten sind immer wieder Gerüchte um den Fortbestand unserer Praxis aufgekommen. Es kursieren Nachrichten, die Praxis würde geschlossen und Herr Dr. Müller würde seine Tätigkeit beenden. Es hieß sogar, die Patienten sollten sich schonmal nach einem neuen Hausarzt umsehen, damit sie nicht dann ganz ohne hausärztliche Versorgung dastehen.
Diese Gerüchte möchten wir jetzt gerne klarstellen:
Herr Jochen Mersch hat die Praxis zum 01.01.2025 übernommen. Herr Dr. Ulrich Müller wird weiterhin in der Hausarztpraxis Buchholz tätig sein. Auch das übrige Personal wird wie gewohnt weiterhin mit vollem Einsatz für Sie da sein.
Ihr Praxisteam der Hausarztpraxis Buchholz
Liebe*r Patient*in, wir weisen aufgrund der aktuellen Corona-Schutzverordnung daraufhin, eine FFP2-Maske beim Betreten der Praxis zu tragen. Andernfalls ist kein Eintritt in die Praxis möglich.
Wir bieten eine Weiterbildungsstelle zum FA für Allgemeinmedizin über die volle Weiterbildungszeit an. Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung an kontakt@doc-buchholz.de.
Montag 07:30 – 13:00 und 15:00 bis 18:00 Uhr
Dienstag 07:30 – 16:00
Mittwoch 07:30 – 13:00
Donnerstag 07:30 – 13:00 und 15:00 bis 17:00 Uhr
Freitag 07:30 – 13:00
Bitte beachten Sie bei einem Besuch in unserer Praxis, dass bei Infekten jeglicher Art eine telefonische Voranmeldung erfolgen muss. Rezept- und Überweisungsbestellungen können am nächsten Tag abgeholt werden.
Anschrift:
Hauptstraße 70
53567 Buchholz (Westerwald)
Telefon: 02683 967021
Fax: 02683 7959
Mail: kontakt@doc-buchholz.de
Liebe Patientinnen und Patienten,
unsere Telefonnummer hat sich nicht geändert.
Sie erreichen uns weiterhin unter:
02683/967021
Der Schutz Ihrer persönlichen Daten ist uns sehr wichtig. Da Informationen im Internet größtenteils unverschlüsselt übermittelt werden (E-Mail, etc.) haben wir uns entschlossen die Übermittlung persönlicher Daten an die Praxis einzuschränken und eine Online Rezeptbestellung nicht anzubieten.
Zudem fordert die neue Datenschutzverordnung der europäischen Union (DSGVO), dass bereits bestellte Rezepte nur noch an Dritte (Lebensgefährte/Freunde/etc.) ausgehändigt werden dürfen, wenn Sie zuvor eine Einverständniserklärung unter Nennung der berechtigten Personen abgegeben haben. Sollten Sie das Formular bereits zu Hause unterzeichnen wollen, bieten wir hier einen entsprechenden Download als PDF-Datei an. Der Download startet automatisch, sobald Sie auf die Datei klicken.